Seit 2009 bieten wir in unserer Werkstatt HU und AU Untersuchung an.
Jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr kommt der Prüfingenieur der FSP zu uns, um fach- und sachgerecht nach § 29 StVZO zu prüfen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug einzutragen.
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig alle 2 Jahre durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung mit integriert.
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin fällig. Eine Überziehung wird mit Mehrentgeld geahndet und zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird.
Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von 20 Prozent vom HU Entgeld berechnen.
HU : Pkw, Transporter bis 3,5 t, Anhänger bis 3,5 t, Motorräder
AU : aller Fahrzeuge (incl. Diesel OBD)
wichtige Unterlagen für die HU
Im Vorfeld klären wir gerne mit Ihnen welche Arbeiten notwendig sind für einen erfolgreiches bestehen der HU und in welchem Preisrahmen sich diese Reparaturen bewegen.
Fachmännisch werden alle Reparaturen mit Ersatzteilen in Erstausrüster-Qualität durchgeführt.